Haftungsausschluss

Hinweis zum Antigen-Test auf SARS-CoV-2

Hinweise zum Test:

Die genutzten Tests entsprechen § 1 S.1 der Coronavirus-Testverordnung – TestV und wurden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Paul-Ehrlich-Institut für die Testung im Rahmen der Bürgertestung zugelassen.

 

Einverständniserklärung:

Mir ist bewusst, dass ein negativer Test mich nicht von den geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg befreit. Eine Befreiung von Hygiene- und Abstandsregeln findet nicht statt.

 

Die Probe für den Test wird mittels eines vorderen Nasenabstrich / hinteren Nasenabstrich / Mund und Rachenraum Abstrich oder durch eine Speichelabgabe genommen. Ich willige ein, dass der Point-of- Care-Antigentest (PoC-Test) bei mir durchgeführt wird.

 

Mir ist bekannt, dass ein negativer Test eine Infektion nicht sicher ausschließen kann, sondern nur eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt des Tests darstellt.

 

Bei einem positiven Testergebnis begebe ich mich sofort gem. § 3 Abs.1, 2 CoronaVO-Absonderung in häusliche Quarantäne und leite eine weitere Testung mittels eines gesonderten PCR-Tests ein. Dazu wende ich mich telefonisch an meinen Hausarzt.